Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Für den Geschäftsverkehr zwischen der Wiesmann GmbH und dem Kunden gelten die nachstehenden Lieferbedingungen, die etwaigen anderlautenden Bedingungen, die vom Kunden übersandt werden, oder sich auf dessen Schriftstücken befinden, in jedem Fall vorgehen. Mit der Erteilung eines Auftrags anerkennt der Kunde die vorliegenden Allgemeinden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden.

Preise

Unsere Verkaufspreise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive Mehrwertsteuer. Es kommen die Preise der jeweils gültigen Preisliste zur Anwendung. Die Angaben in den Offerten, Prospekten, Katalogen, sowie Zeichnungen, Fotos usw. basieren auf den im Zeitpunkt der Offerte gültigen Spezifikationen. Änderungen bis zum Zeitpunkt der Lieferung, sofern sie den vom Käufer bei Vertragsabschluss vorgesehenen Einsatz nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten. Wiesmann GmbH behält sich Preisänderungen vor, fals zwischen dem Datum der Bestellung und dem Zeitpunkt der Lieferung Zolltarife, Wechselkurse, Einfuhr- und Umsatz bzw. Mehrwertsteuern erhöht oder neue, von Wiesmann GmbH nicht zu verantwortenden Steuern und Gebühren eingeführt werden, Irrtümer und Druckfehler bleiben jederzeit vorbehalten. Sonderpreise sind nur auf Grund schriftlicher Offerten gültig.

Zahlungsbedingungen

Check, Wechsel und Akzepte gelten erst vom Zeitpunkt der Einlösung als Zahlung. Die vereinbarten Zahlungen sind netto, ohne Skonto, an das von Wiesmann GmbH bezeichnete Konto zu leisten. Werden die vereinbarten Zahlungstermine nicht eingehalten, schuldet der Kunde, ohne besondere Mahnung durch Wiesmann GmbH, vom Zeitpunkt der Fälligkeit an, Verzugszinsen in Höhe von 5%. Die Wiesmann GmbH behält sich das Recht vor, die Kreditlimite bei wiederholter Nichteinhalteung des Zahlungszieles zu kürzen oder zu streichen. Das Fehlen unwesentlicher Teile aus der Bestellung oder Garantieansprüche gegenüber der Wiesmann GmbH berechtigen nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen. Bei Annahmeverzug wird der Gesamt bzw. Restkaufpreis sofort fällig. Im weiteren ist die Wiesmann GmbH berechtigt bei Zahlungsverzug des Kunden sofort auf weitere Lieferungen zu verzichten. Das Zurückhalten von Zahlungen aufgrund irgendwelchen Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen. Die Verrechnung mit etwaigen Gegenforderungen ist mit schriftlichem Einverständnis der Wiesmann GmbH möglich.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt Eigentum der Wiesmann GmbH bis zum Tage der vollen Bezahlung. Der Kunde ermächtigt die Wiesmann GmbH, diesen Eigentumsvorbehalt jederzeit und ohne weitere Benachrichtigung im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen und während der Zeit des Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen und während der Zeit des Eigentumsborbehalts zu Lasten des Kunden eine Versicherung gegen alle in Betracht kommenden Risiken abzuschliessen.

Lieferung

Ab Lager der Wiesmann GmbH, Zwischenverkauf vorbehalten. Teillieferungen sind zulässig. Lieferverzögerungen unserer Lieferanten vorbehalten.

Bestandungen, Garantie und Haftung

Der Kunde hat die Lieferung sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel der Wiesmann GmbH innert 7 Tagen schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Lieferung als angenommen. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und dem betreffenden Transportunternehmen zur Tatbestandsaufnahme innerhalb der gesetzlichen Frist anzumelden. Für schadhaftes Material wird nur in der Weise gehaftet, dass die fehlerhaften Stücke ersetzt werden; ein durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Bestellers verusachter Schaden wird nicht gedeckt. Alle weitergehenden oder anderen als in diesen Bedingunen vorgesehenen Ansprüche seitens des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Im übrigen gelten die Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller.

Die Wiesmann GmbH lehnt jede Garantie ab:

  • Für gebrauchte Objekte und Teile, nicht von ihr geliefertes Material, nicht von ihr besorgte Montagearbeiten sowie für Objekte, an denen ohne ihre schriftliche Zustimmung ànderungen durch den Kunden oder Dritte vorgenommen wurden.
  • Für Schäden jeder Art, die auf normalen Verschleiss, falsche oder gewaltsame Bedienung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Bedienung und Wartung der Objekte, Einfrieren, Verwendung ungeeigneter Materialien, Unfälle oder höherer Gewalt zurückzuführen sind.
  • Für jegliche andere über die oben umschriebene Garantiepflicht hinausgehenden Ansprüche. Insbesondere sind alle weitergehenden Garantieleistungsansprüche (wie z.B. Minderung oder Wandlung) und jede weitere Haftung von Wiesmann GmbH für direkte oder indirekte mit der Lieferung oder dem Betrieb zusammenhängende Schäden ausgeschlossen.